Elektro-und-Elektronikgerätegesetz
Jeder Verbraucher, jede Verbraucherin ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte, die mit nebenstehender Kennzeichnung versehen sind.
Die nebenstehende Kennzeichnung "durchgestrichene Mülltonne" bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Haus-/Restmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben
Bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes können Elektroalteräte auch kostenlos an unserem Standort, 91281 Kirchenthumbach, Am Kütschenrain 4, abgegeben werden.
Datenschutz: Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Batterien und Akkus in Geräten: Entfernen Sie (wenn zerstörungsfrei möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der umweltgerechten Batterieentsorgung zu.
Lampen (Leuchtmittel) in Geräten: Entfernen Sie (wenn zerstörungsfrei möglich) die Lampen/Leuchtmittel aus den Geräten und führen Sie diese der korrekten umweltgerechten Entsorgung zu.
Registrierung: Playball Automaten GmbH ist bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit der Reg.-Nr. DE 69232849 registriert.
Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben auf seiner Internetseite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete.